Boerbol steht auf der dänischen Verbotsliste

Das dänische Hundegesetz

Foto: Ilona Krijgsman - Pixabay

Große Hunde sind selbstverständlich auch Willkommen! Es gibt aber Rassen die von der Verbotsliste in das Hundegesetz von Dänemark umfasst sind.

Das Hundegesetz in Dänemark

Seit dem 1. Juli 2010 umfasst die Verbotsliste Dänemarks 13 Hunderassen und Mischlinge, wo diese Rassen enthalten sind:

Pitbull Terrier 
Kangal
Tosa Inu 
Zentralasiatischer Ovtcharka
Amerikanischer Staffordshire Terrier (Amstaff) 
Kaukasischer Ovtcharka
Fila Brasileiro 
Südrussischer Ovtcharka
Dogo Argentino 
Tornjak
Amerikanische Bulldoge 
Sarplaniac
Boerboel

Besitzt du einen Hund seit dem 17. März 2010 oder früher, darf er gerne mit in die Ferien nach Dänemark, allerdings gibt es besondere Regeln, wenn die Hunde in der Öffentlichkeit sind.
Der Hund muss immer an der festen Leine mit max. 2m Länge sein und einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Er kann frei in den Hundewäldern laufen, allerdings muss er IMMER einen Maulkorb tragen.

NB. Die oben genannten Sonderregeln gelten jedoch nicht für die Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu, die unter keinen Umständen nach Dänemark eingeführt werden dürfen.

Hund mit Maulkorb
Foto: Minda Haas Kuhlmann - Wikimedia Commons
Wenn du deinen Hund seit dem 17. März 2010 besitzt, gelten besondere Regeln.
Bulldoggenwelpe beim Spielen
Foto: Sven Lachmann - Pixabay
Kann die Rasse deines Hundes verwechselt werden, solltest du einen Nachweis mitbringen.

Kann dein Hund mit einer der Rassen auf der Verbotsliste verwechselt werden? 

Oft ist es das Anliegen der Polizei zu beurteilen, ob ein Hund von der Verbotsliste umfasst wird, und hast du einen Hund, der mit einer der Rassen auf der Liste zum Verwechseln ähnlich ist, dann ist es eine gute Idee eine Dokumentation zu schauen, über welche Rasse der Hund ist, um diesen in die Ferien mitzubringen - dies gilt unter anderem für: 

Polski owczarek podhalanski 
Cäo Fila De Säo Miguel
Dogue de bordeaux
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Napoletano
Cane Corsa Italiano
Staffordshire Bullterrier
Dogo Canario
Anatolischer hirtenhund
Ibirische Dogge

”Skambidning”/ Bissverletzungen

Wenn ein Hund, egal welcher Rasse, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, muss der Fall vor Gericht verhandelt werden, wo entschieden wird, ob es sich um einen ”skambid” handelt. Die Polizei ist verpflichtet, den Hund in Gewahrsam zu nehmen und hat zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit Tierheimen getroffen.

”Skambide” bedeutet jemanden/ etwas durch Bisse zu schaden oder enorm zu misshandeln.

Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde hat die folgenden Informationen darüber, wann es sich um einen ”skambid” handelt:

  • Mehrere tiefe, punktförmige Wunden, die tief in das Unterhautgewebe reichen oder in die Muskulatur eindringen; es muss eindeutig ersichtlich sein, dass es sich um mehrere Bisse handelt und dass dies mit einiger Gewalt geschah, oder
  • Ausreißen (tiefer Riss) im Unterhautgewebe/der Muskulatur (d.h. nicht nur in der Haut/ Pelz), oder
  • Bissverletzungen, die zu Gewebeverlust führen (abgesehen von geringfügigen Schäden an Hundeohren), oder
  • Bissverletzungen, die zum Tod führen, einschließlich Situationen, in denen ein Hund einen anderen Hund zu Tode schüttelt, ohne dass der Biss selbst zu Verletzungen einer Art geführt hat, wie sie in den vorherigen drei Punkten beschrieben wurde.

Fortgelaufene Hunde

Wenn du deinen Hund in den Ferien verlierst, dann kontaktierst du bitte die Polizei mit einer Beschreibung unter der Tel. Nr. 114.

Da der Hund bereits eine Ohrtätowierung oder einen Chip besitzt, kann die Polizei diesen identifizieren. Eine Hundemarke mit einer Handy Nr. und eventuell einer Ferienadresse macht es noch einfacher für die Polizei oder für einen anderen Finder dich direkt zu kontaktieren.

Hunde, die nicht einem Eigener zugeordnet werden können, werden in den lokalen Zeitungen und auf der Homepage der Polizei unter "fremlyste dyr" (gesuchte Tiere) gesucht. Nach drei Tagen hat die Polizei das Recht den Hund an ein neues Zuhause zu vermitteln oder einschläfern zu lassen.
Das Gleiche gilt, wenn der Eigentümer den Hund nicht innerhalb von drei Tagen, nachdem er als gefunden gemeldet wurde, abgeholt hat.

Liebe Hundebesitzer

Wenn du extra gut auf den Hund in ungewohnter Umgebung aufpasst, sollte dein Aufenthalt keine Probleme mit sich führen.

Im Touristenbüro kannst du Broschüren mit detaillierten Karten über die meisten der staatlichen Wälder abholen. Hier muss der Hund an der Leine geführt werden, aber im großen Areal mit vielen Wegen gibt sehr viele Möglichkeiten für lange Spaziergänge mit deinem Hund.

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