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Lenschow - Erstatningsretten

Wenn du während des Urlaubs in Dänemark verletzt wurdest, kann dir das Lenschow-Entschädigungsgericht bei rechtlichen Fragen behilflich sein.

Hattest du einen Unfall während deines Besuches in Dänemark?

Bevor du nach Hause fährst, kann es sich lohnen, sicher zu gehen.

In den Urlaub fahren bedeutet nicht immer nur Spaß und Entspannung. Unfälle und Personenschäden passieren auch in den Ferien. Hast du einen Unfall während der Ferien in Dänemark gehabt, solltest du einige Formalien sofort klären, sowie dich auch unbedingt im Krankenhaus untersuchen lassen. Du solltest dir auch gleich die Krankenakten vom Krankenhaus ausgeben lassen.Bist du diesen Vorsichtsmaßnahmen gefolgt, bist du rechtlich viel besser vorbereitet, falls du später auf Schadensersatz Anspruch nehmen solltest, erklärt (Dänische Rechtsanwältin) advokat Berit Lenschow fra Lenschow Erstatningsretten.

Nach dänischem Recht muss der Verletze beweisen können, dass einen Unfall stattgefunden hat und dass die/derjenige dabei verletzt wurde. Du musst auch beweisen können, dass jemand für den Unfall verantwortlich ist. Wenn der Unfall in Dänemark passiert ist, findet dänisches Recht Anwendung.

Du bist auf der sicheren Seite, wenn du bei einem dänischen advokat (Rechtsanwalt) Rat suchst, der sich mit dänischem Schadensersatzrecht auskennt.

Hattest du einen Verkehrsunfall, kannst du Schadensersatz verlangen. z.B. wegen entgangenen Gewinnes,  Schmerzengeld oder dauerhaften Scmerzen und Erwerbsunfahigkeit.

Bitte ruf uns an bei Lenschow Erstatningsretten, Telefonnummer 0045 33 60 87 87. Mit uns kannst du ganz kurz die ersten wichtigen Informationen besprechen, schon bevor du nach Hause fährst.

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