
Lenschow - Erstatningsretten
Wenn Sie während des Urlaubs in Dänemark verletzt wurden, kann Ihnen das Lenschow-Entschädigungsgericht bei rechtlichen Fragen behilflich sein.
Hatten Sie einen Unfall während Ihren Visit in Dänemark?
Bevor Sie nach Hause fahren, kann es sich lohnen, sicher zu gehen.
In den Urlaub fahren, ist leider nicht immer nur Spass und Relaxing. Unfälle und Personenschäden passieren auch in den Ferien. Haben Sie einen Unfall, während der Ferien in Dänemark gehabt, sollten Sie einige Formalien sofort aufklären, sowie Sie auch unbedingt sich im Krankenhaus untersuchen lassen müssen. Sie sollten sich auch gleich die Krankenakten vom Krankenhaus ausbeten. Haben Sie diese Vorsigtsmassnahmen gefolgt, sind Sie rehctlich viel besser geholfen, falls Sie später auf Schadensersatz Anspruch machen wollen, erklärt (Dänische Rechtsanwältin) advokat Berit Lenschow fra Lenschow Erstatningsretten.
Nach Dänischem Recht muss die Verletzin oder der Verletze, beweisen können, dass einen Unfall stattgefunden hat und dass die/derjenige dabei verletz wurde. Sie müssen auch beweissen können, dass jemand für den Unfall verantwortlich ist. Wenn der Unfall in Dänemark passiert ist, findet Dänisches Recht anwendung.
Sie stehen sich damit am besten, wenn Sie sich bei einem Dänischen advokat (rechtsanwalt) Rat suchen, der sich auf Danischem Schadensersatsrecht versteht.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall, können Sie Schadensersats verlangen z.B. wegen entgangener Gewinn, Smerzengeld oder dauerhaften Smerzen und Erwerbsunfahigkeit.
Bitte rufen Sie uns an bei Lenschow Erstatningsretten, telefonnummer 0045 33 60 87 87. Mit uns können Sie ganz kurz die ersten wichtigen Informationen besprechen, schon bevor Sie nach Hause fahren.